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Mittwoch, 21. Januar 2009, 15:14

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz bestehender Krankheit

Arbeitnehmer in der Europäischen Union, die aufgrund von Krankheit nicht während des Kalenderjahres oder bis zum Endes eines festgelegten Übertragungszeitraumes (in der Regel drei Monate) ihren Jahresurlaub nehmen können, verlieren diesen Anspruch nicht. Der nicht genommene Urlaub ist vielmehr abzugelten, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer bis zur Verrentung oder der Kündigung dauerhaft krank sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. Januar 2009 entschieden. Damit ist die deutsche Verfallsregeln für Urlaubsansprüche jetzt unzulässig, weil sie gegen die Arbeitszeitrichtliene der EU - EU-Richtlinie 2003/88 - verstößt. Demnach ist ein Verlust des Urlaubsanspruchs nur dann noch gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit haben, ihren Urlaub zu nehmen. Das ist aber nicht der Fall, wenn sie dauerhaft erkranken.

Entscheidung des EuGH hier .....

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