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In der ÖD-BOX werden seit Oktober 1995 Informationen aus den Bereichen des öffentlichen Dienstes, Betriebsräte und Personalräte, Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen, Arbeitsrecht, Urteile unter anderem zu Tarifvertrags-, Eingruppierungs- und Beamtenrecht, Tarifverträge, Arbeitszeit, Steuern, Wirtschaft, Soziales, berufliche Bildung, Sparkassen, u. a. erstellt, recherchiert und archiviert. Es bietet hervorragendes Hintergrundmaterial, wenn Betriebs- und Personalversammlungen vorbereitet oder Verhandlungen und Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt. Für Betriebs- und Personalräte ist es möglich, die Kosten durch den Arbeitgeber erstatten zu lassen! In drei Schritten: 1. Beschluss im Gremien fassen lassen (Betriebsrat, Personalrat, GBR, KBR HPR usw.) 2. Antrag stellen Hier geht`s zum Musterantrag... 3. Anmelden Informationen zur ÖD-BOX Allgemeine Informationen zur ÖD-BOXÄnderungen in der ÖD-BOX April und Juni 2003Allgemeine Regeln der ÖD-BOX Status der ÖD-BOXUser-Antrag Anmeldung für die Nutzung der ÖD-BOXNutzungsvertrag im PDF-FormatDas Wireless Application Protocol (WAP) bezeichnet eine Sammlung von Technologien und Protokollen, deren Zielsetzung es ist, Internetinhalte für die langsamere Übertragungsrate und die längeren Antwortzeiten im Mobilfunk sowie für die kleinen Displays der Mobiltelefone verfügbar zu machen. WAP wird aufgerufen unter: www.personalraete.de/wap |
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